Schulordnung
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Der Besuch der Berufsfachschule bildet Bestandteil der betrieblichen Arbeitszeit und dient der Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Richten Sie auch im Unterricht Ihr Benehmen, Ihr Arbeitsverhalten und Ihre Bekleidung danach aus.
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Den Weisungen der Lehrpersonen und des Hauswartes ist Folge zu leisten.
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Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
- Ist die Lehrperson 10 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht im Schulzimmer, orientiert der Klassenchef/die Klassenchefin das Sekretariat.
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Behandeln Sie Schulräume, Einrichtungen, Mobiliar und Bepflanzungen mit Sorgfalt und vermeiden Sie jeden unnötigen Lärm im Schulhaus.
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Die Benützung der Liftanlagen im Schulhaus ist für Lernende untersagt.
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Mobiltelefone und Geräte der Unterhaltungselektronik müssen während dem Unterricht ausgeschaltet sein und unsichtbar aufbewahrt werden, sofern sie nicht von der Lehrperson angeordnet im Unterricht eingesetzt werden.
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Essen und Trinken ist nur im Eingangsbereich des Schulhauses und in der Mensa gestattet.
Das Trinken von Wasser aus verschliessbaren Behältern (PET-Flaschen etc.) ist im ganzen Schulhaus erlaubt.
Das Mitführen von Getränken und Esswaren ist nur in verschlossenen Behältern/Verpackungen erlaubt. -
Nikotinprodukte und ähnliches sind im Schulhaus untersagt.
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Das Mitführen sowie der Konsum von illegalen Drogen und von Alkohol sind auf dem Schulareal verboten.
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Abfälle (PET-Flaschen, Kehricht, Zigarettenstummel) gehören in die dafür vorgesehenen Entsorgungsbehälter.
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Lassen Sie persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt herumliegen.
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Scooter, Trottinetts etc. sind im separaten Aufbewahrungsständer bei den Veloparkplätzen zu deponieren und dürfen nicht ins Schulhaus hinein genommen werden.