Der Besuch der Berufsfachschule bildet Bestandteil der betrieblichen Arbeitszeit und dient der Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Richten Sie auch im Unterricht Ihr Benehmen, Ihr Arbeitsverhalten und Ihre Bekleidung danach aus.
Den Weisungen der Lehrpersonen und des Hauswartes ist Folge zu leisten.
Der Unterricht beginnt und endet pünktlich.
Behandeln Sie Schulräume, Einrichtungen, Mobiliar und Bepflanzungen mit Sorgfalt und vermeiden Sie jeden unnötigen Lärm im Schulhaus.
Die Benützung der Liftanlagen im Schulhaus ist für Lernende untersagt.
Mobiltelefone und Geräte der Unterhaltungselektronik müssen während dem Unterricht ausgeschaltet sein und unsichtbar aufbewahrt werden, sofern sie nicht von der Lehrperson angeordnet im Unterricht eingesetzt werden.
Essen und Trinken in den Unterrichtszimmern sowie Essen in den Gängen sind nicht gestattet.
Das Trinken aus verschliessbaren Behältern (PET-Flaschen etc.) ist ausserhalb der Schulzimmer im ganzen Schulhaus erlaubt. Das Mitführen von Getränken und Esswaren ist nur in verschlossenen Behältern/Verpackungen erlaubt.
Rauchen sowie der Gebrauch von E-Zigaretten sind im Schulhaus und im Eingangsbereich des Schulhauses untersagt.
Das Mitführen sowie der Konsum von illegalen Drogen und von Alkohol sind auf dem Schulareal verboten.
Abfälle (PET-Flaschen, Kehricht, Zigarettenstummel) gehören in die dafür vorgesehenen Entsorgungsbehälter.
Lassen Sie persönliche Gegenstände nicht unbeaufsichtigt herumliegen.
Ist die Lehrperson 10 Minuten nach Lektionsbeginn noch nicht im Schulzimmer, orientiert der Klassenchef/die Klassenchefin das Sekretariat.